| Wichtiger Entsorgungshinweis
Gemäß § 12 Batterieverordnung vom 27. März 1998
Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie nach § 7 BattV gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet.
Gebrauchte Starterbatterien können dem Verkäufer an seiner Verkaufsstelle (auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich zurück gegeben werden.
Bei uns erworbene Altbatterien können Sie nach Gebrauch an uns oder an einer kommunalen Sammelstelle (z.B. Wertstoff- und Recyclinghöfe) beziehungsweise dem Handel vor Ort zurückgeben.
Die zurückzugebenden Starterbatterien, welche Schadstoffe enthalten, sind mit einem Zeichen bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die chemischen Symbole bedeuten:
Pb = Batterie enthält Blei;
Cd = Batterie enthält Cadmium;
Hg = Batterie enthält Quecksilber)
Das Symbol ist dabei unter dem Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet.
Ihre Altbatterie ist ein wertvoller Rohstoff und soll dem
Recyclingkreislauf zugeführt werden.
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz! |